SONNE am 9. Juni 2024 außer Konkurrenz und nicht am Stimmzettel!

Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat unsere Anfechtung zurückgewiesen.

Seltsamerweise spricht der VfGH von einer Versammlungsuntersagung die weder behauptet noch bekannt war, von Beweismangel wo Wahrscheinlichkeit gilt, vom speziellen Wortlaut des § 80 EU-Wahlordnung entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut des § 67 in Verbindung mit § 68 Verfassungsgerichtshofgesetz mit Verweis auf die gemeinhin inhaltslose Randziffer des betreffenden späteren Ausschussberichts (93 BlgNR GP, 14) und von einem in seiner vorherigen Zurückweisung unerwähnt zu beschreitenden Rechtsweg.

Wir für Österreich!

Die Menschen Österreichs und alle Völker sollen gleich sein und ihre Sprache und Nationalität pflegen (Artikel 2 und 19 Staatsgrundgesetz) und frei in ihrem Glauben und Gewissen (Artikel 14 und folgende Staatsgrundgesetz).

Österreich soll gerecht und frei und neutral sein.

Wahlprogramm: „Demokratie & Friede

Friedensgrüße!

EU Election 2024

SONNE out of competiton at 9th of June 2024 and not on ballot!

The Austrian Court of Constitution has rejected our appeal.

We for Austria!

The people of Austria and all peoples should be equal and maintain their language and nationality (Articles 2 and 19 of Basic State Law, „Staatsgrundgesetz 1867“) and free in their faith and conscience (Article 14 and the followings Basic State Law, „Staatsgrundgesetz 1867“).

Austria should be just and free and neutral.

Election program: “Democracy & Peace

Greetings of peace!

aktualisiert 12. August 2024